Grüne führen Reform des Namensrechts ad absurdum Wildwuchs im Familienregister droht

Von Kai Rebmann

Die Ampel bekommt derzeit kaum noch ein Gesetzesvorhaben aufgegleist, ohne sich dabei gegenseitig die Köpfe einzuschlagen. Selbst bei so banal anmutenden Themen wie der Reform des Namensrechts kündigt sich neues Konfliktpotenzial an. Während die FDP nur an leichte Nachjustierungen denkt, wollen die Grünen die bisherigen Regelungen von den Füßen auf den Kopf stellen.

Seit einigen Jahren kommen in Deutschland auch Doppelnamen immer mehr in Mode. In den meisten dieser Fälle behält die Frau nach der Hochzeit ihren Geburtsnamen bei und verknüpft diesen mittels Bindestrich mit dem Familiennamen des Ehemannes, während dieser nur seinen eigenen Namen weiterführt. Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) möchte es zum Beispiel ermöglichen, dass künftig beide Ehepartner denselben Doppelnamen führen können. Oder etwa die Namensänderung von Kindern im Falle einer Scheidung der Eltern mit deutlich weniger Bürokratie über die Bühne gehen kann.

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Grüne finden Verschmelzung ‚erfrischend‘ und ‚sehr charmant‘

Den Grünen gehen die Pläne einmal mehr nicht weit genug, weshalb sie sich für eine Verschmelzung von Nachnamen aussprechen, wie sie etwa in Großbritannien üblich ist. Der „Spiegel“ veranschaulicht dies am Beispiel der fiktiven Eheleute James und Harrison, die nach der Hochzeit den gemeinsamen Familiennamen Jamison tragen können. In Deutschland würde demnach aus Schneider und Müller die Familie Schnüller.

Allein dieses einfache Beispiel zeigt, dass der Fantasie praktisch keinerlei Grenzen mehr gesetzt wären. Jeder kann bei sich selbst die Probe aufs Exempel machen und wird feststellen, dass dabei mitunter auch Kombinationen herauskämen, die in nicht wenigen Fällen einen Anspruch auf weltweite Exklusivität anmelden könnten.

Helge Limburg, rechtspolitischer Sprecher der Grünen, zeigt sich dem sogenannten „Meshing“ gegenüber aber dennoch offen: „Eine Verschmelzung von Nachnamen anstelle von Doppelnamen mit Bindestrich fände ich eine erfrischende Neuerung und damit sehr charmant.“

Die selbsternannte „Fortschrittskoalition“, wie sie leibt und lebt. Anstatt die wirklich drängenden Fragen unserer Zeit anzugehen, sinnieren die Grünen über Reformen, die weder jemand braucht noch irgendeine Tradition in den hiesigen Breitengraden haben. Auch die Tatsache, dass es sich dabei nur um eine optionale Möglichkeit handeln soll, macht den Vorschlag nicht unbedingt besser.

Gegenwind von der FDP

So sieht das offenbar auch die FDP. Katrin Helling-Plahr, rechtspolitische Sprecherin der Liberalen, weiß als Trägerin eines Doppelnamens auf jeden Fall, wovon sie spricht und bezeichnet die Verschmelzung von zwei Namen als „unserem Namensrecht völlig fremd.“ Die „Welt“ zitiert die FDP-Politikerin weiter: „Auch besteht in der Bevölkerung kein ernsthafter Wunsch einer solchen Namenskombination, die sich von den Grundsätzen unseres Namensrechts entfernt.“

Damit spricht Helling-Plahr zumindest zwischen den Zeilen den wunden Punkt der Grünen an. Ohne blinden Aktionismus scheint es bei der Öko-Partei nicht mehr zu gehen. Ob bei der Energiewende, dem jährlichen Wechsel ins andere Geschlecht, der „feministischen Außenpolitik“ oder jetzt bei der Reform des Namensrechts – es muss stets eine möglichst extreme und gerne auch realitätsferne „Lösung“ her.

Dennoch wird auch aus den Reihen der SPD Unterstützung signalisiert. Sonja Eichwede, rechtspolitische Sprecherin der Sozialdemokraten, wünscht sich eine Anhörung von Experten zu diesem Thema, um im Anschluss „über weitreichende Flexibilisierungen“ zu diskutieren.

Andere Länder, andere Sitten

Nur, weil etwas in anderen Ländern üblich ist und sich dort aufgrund spezifischer Umstände seit Jahrzehnten oder gar Jahrhunderten vielleicht sogar bewährt hat, so wie in diesem Fall das „Meshing“ in Großbritannien, muss dies keine auch für Deutschland gültige Blaupause sein.

Als weiteres Beispiel könnte die Praxis in Spanien und den meisten Ländern Lateinamerikas genannt werden, wo sich der Familienname des Kindes aus den jeweils ersten Nachnamen der Eltern zusammensetzt. Oder die Endung „-a“, die in einigen osteuropäischen Ländern von den Frauen im Familiennamen geführt wird.

Solche „geschlechtsangepasste Familiennamen“ kann sich Buschmann offenbar auch bei bestimmten Minderheiten in Deutschland vorstellen, etwa bei den Sorben. Die Reform des Namensrechts bezeichnete der Minister als „überfällig“, da die bisherigen Regelungen „der Vielfalt der Lebensentwürfe“ nicht gerecht würden.

Eine Kollegin brachte den ganzen Irrsinn der Reformbemühungen innerhalb der Ampel mit folgender Anekdote auf den Punkt: Seltsam, dass sie die Toiletten geschlechterübergreifend machen wollen, aber die Namen geschlechterangepasst. Umgekehrt wäre wohl schlauer.

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Was hinter Cancel- und Empörungskultur steckt: Psychiater Bonelli erklärt den moralischen Narzissmus

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Ausschreibung zur Fahndung durch die Polizei, Kontenkündigungen, Ausschluss aus der Bundespressekonferenz: Wer in Deutschland kritisch berichtet, sieht sich Psychoterror ausgesetzt. Und braucht für den Spott der rot-grünen Kultur-Krieger nicht zu sorgen. Ich mache trotzdem weiter. Auch, weil ich glaube, dass ich Ihnen das schuldig bin. Entscheidend fürs Weitermachen ist Ihre Unterstützung! Sie ist auch moralisch sehr, sehr wichtig für mich – sie zeigt mir, ich bin nicht allein und gibt mir die Kraft, trotz der ganzen Schikanen weiterzumachen! Ganz, ganz herzlichen Dank im Voraus für Ihre Unterstützung, und sei es nur eine symbolische!
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Namentlich gekennzeichnete Beiträge geben immer die Meinung des Autors wieder, nicht meine. Ich schätze meine Leser als erwachsene Menschen und will ihnen unterschiedliche Blickwinkel bieten, damit sie sich selbst eine Meinung bilden können.

Kai Rebmann ist Publizist und Verleger. Er leitet einen Verlag und betreibt einen eigenen Blog.

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